Covid-19 und Hygienemaßnahmen in unserer Tischtennisabteilung!

28.07.2022
Aktuell s. hier

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03.04.2022

Ab sofort gilt     =>

(bis  auf  Widerruf)

Weitere  Infos des Duisburger  Sport-bundes s. hier

 

 

Z.Zt. gibt es keine besonderen Einschränkungen aber wir bitten im eigenen Interesse die allgemeine Hygienemaßnahmen zu beachten!

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20.03.2022
Aktuelle Ergänzung:

"Wer als Kontaktperson

nicht in Quarantäne muss"    =>


11.01.2022
Ab dem kommenden Donnerstag - 13.01.2022 - gilt in unserer Halle:
2G+ (geimpft/genesen + ein offizieller negativer Testnachweis), oder

3x geimpft ("geboostert")!                        
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28.12.2021

Ab sofort braucht ihr für jedes Training und für jedes Spiel einen offiziellen negativen Testnachweis (eine dritte Impfung befreit  von dieser Pflicht - gilt ab 13.01.!).

Wir kontrollieren bei den Erwachsenen folgendermaßen:

Am Montag ist Luca für die Kontrolle zuständig. Am Dienstag Jan und am Donnerstag ich. Wenn ihr an diesen Tagen zum Training kommen möchtet, zeigt ihr bitte SOFORT und UNAUFGEFORDERT dem jeweils Zuständigen einen Nachweis. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein! Ihr könnt den Nachweis sowohl per WhatsApp/ Mail zuschicken als auch in Papierform zeigen.

Zu meinem Donnerstag: Weiß nicht, wie die anderen es handhaben, aber ich werde nicht während des Jugendtrainings Nachweise einsehen, sondern erst nach 19:30 Uhr, sodass es zu kleinen Verzögerungen kommen kann!

Trainiert ihr am Mittwoch oder an ligaspielfreien Freitagen, schreibt mir bitte zunächst und schickt mir dann eure Testergebnisse!
Zum Mannschaftsbetrieb: Die Mannschaften müssen intern klären, wer an einem Heimspieltag die Tests der Gäste kontrolliert.
Meldet Luca, Jan und mir bitte, wer das in den jeweiligen Mannschaften macht.

Danke für eure Mitarbeit! Wir kriegen das schon hin. 

Christian Timmerman - Abteilungsleiter

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25.11.2021

Sehr geehrte/r Vereinsvertreter/in,
der Landessportbund (LSB) Nordrhein-Westfalen (NRW) hat uns soeben mitgeteilt, dass die aktuelle (und seit gestern gültige) Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW Interpretationsspielräume geboten hat, die durch entsprechende Nachfragen bei der Landesregierung jetzt rechtssicher geschlossen worden sind.
Demnach müssen wir hiermit den Inhalt unseres gestrigen Newsletters wie folgt korrigieren (und kennzeichnen die entsprechenden Änderungen fettgedruckt und unterstrichen):
Nach § 4 Absatz (2) Ziffern 3 und 4 der aktuellen (und ab heute gültigen) Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer/innen oder Zuschauer/innen respektive Besucher/innen teilnehmen: Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und/oder genesene Personen!
Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag: Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung!
Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können: Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen!


Nicht immunisierte Personen können am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, wenn sie einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen können: Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus!


Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Personen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das ist inzwischen mit dem QR-Code auf den Smartphones einfach möglich, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts (RKI) „CovPassCheck“ geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereins- beziehungsweise Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, welche die Kontrollen durchführt.
Maskenpflicht, Abstand
In der CoronaSchVO gilt als Grundsatz in § 2 Absatz (1): „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.
...
Mit freundlichen Sportgrüßen
gez. Michael Keil

Geschäftsführer

WESTDEUTSCHER TISCHTENNIS-VERBAND E.V.
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Update vom 24.11.2021
Ab sofort gilt in unserer Halle die 2G-Regel (geimpft oder genesen)!
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Update vom 16.08.2021

Ab heute ist für Sport in Innenräumen in Duisburg wieder ein Negativtestnachweis nötig, bzw. genesen / geimpft => 3G-Regel !!!

Für uns gilt ab Mittwoch (1. Training nach den Sommerferien): Ihr müsst Jan, Luca, Jörg, Daniel oder mir beim Training zeigen, dass ihr getestet/ genesen/ geimpft seid, um trainieren zu dürfen. Von uns aus könnt ihr uns gerne - bspw. über E-Mail/ WhatsApp - ^Belegfotos^ zuschicken. Die Impfungen brauchen wir natürlich nur einmal erfassen!

Christian Timmerman - Abteilungsleiter

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Update vom 18.09.2020

Unsere Abteilung orientiert sich an den Vorgaben des Landes NRW, der Stadt Duisburg, dem DTTB und dem WTTV zur Gewährleistung aller hygienischen Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Spieler gewährleisten zu können.
Die im Anschluss genannten Regeln sind bis auf Weiteres einzuhalten.

 

Generelle Maßnahmen im Trainings- und Meisterschaftsspielbetrieb:


• Zugang, Aufenthalt und Bewegung in der Halle nur mit Mund und Nasenschutz (MNS). Nur die Sporttreibenden dürfen ohne MNS in der Box agieren.
• Der Zugang zur Halle ist nur symptomfreien Personen gestattet. Wer Symptome wie eine Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen), erhöhte Körpertemperatur (Fieber) oder den Verlust des Geschmacksinns aufweist, darf das Gebäude nicht betreten. Dieses Verbot bestehen ebenso für Spieler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Person hatten, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder dieser bestätigt wurde.
• Spieler, Zuschauer/ Eltern desinfizieren oder waschen sich unmittelbar nach dem Betreten der Halle die Hände.
• Alle anwesenden Personen, auch Zuschauer und gegnerische Spieler, sind namentlich zu dokumentieren (Name, Anschrift, Telefonnummer). Die Anwesenheitslisten befinden sich im Eingangsbereich der unteren Halle und sind nach Betreten der Halle unverzüglich auszufüllen.
• Zuschauer müssen sich vor den Spielen bei dem jeweiligen Mannschaftsführer angemeldet haben!
• Haben sie sich nicht angemeldet, können sie bei einem Mangel an Platz in der Halle, diese nicht betreten. Im Wettkampf dürfen neben den Sportlern maximal 12 weitere Personen die Sporthalle unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m, der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften (Mund-/ Nasenschutz!) und Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit betreten.
• Verzichten auf Händeschütteln und auf weitere Begrüßungsformen mit Körperkontakt.
• Die maximale Anzahl an Trainingsteilnehmern ist auf 16 begrenzt und aktuell nur für Mitglieder gestattet.
• Im Gebäude wird jederzeit für eine möglichst gute Belüftung gesorgt (Öffnung von Seitentüren, Fenster).
• Der Zutritt zu Umkleide und Duschräumen ist nur aktiven Sportlern gestattet. Maximal 6 Personen dürfen sich in der Umkleide/Dusche aufhalten.

 

Für Meisterschaftsspiele gilt: Die Mannschaft, die auf der linken Seite der Halle spielt, benutzt die von uns ausgewiesene vordere Umkleide. Auch in den Umkleiden muss der Abstand von 1,5m gegeben sein. Diese Räume müssen schnellstmöglich wieder verlassen werden, um anderen Personen ebenfalls die Möglichkeit zu geben diese zu nutzen.


Durchführen des Trainings- und Mannschaftskampfes:
• Auf- und Abbau der Tische und Umrandungen erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. Nach Ende der Trainingseinheit oder des Meisterschaftsspiels reinigen die Spieler den Tisch (Tischoberfläche, Netzpfosten), an dem sie trainiert haben, sowie die oberen 30 cm der Spielfeldumrandungen. Eine ausführliche Schulung aller Mannschaftsspieler führen die jeweiligen Mannschaftsführer durch.
• Alle Spieler und Zuschauer haben die Gelegenheit, sich auf einer Sitzgelegenheit mit 1,5 m Abstand zum Nachbarn aufzuhalten.
• Das Anhauchen des Balles oder das Abwischen der Tische sind verboten.
• Die Tische werden durch Banden getrennt und befinden sich in Boxen.
• Der Seitenwechsel erfolgt immer im Uhrzeigersinn.
• Der Spielball wird nach jedem Spiel ausgetauscht. Nach Ende des Meisterschaftsspiels werden alle Bälle desinfiziert.
• Bei Wechsel der Tischbelegung ist jeweils eine fünfminütige Pause einzulegen, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.


Alle genannten Maßnahmen werden bei jeder Trainingseinheit und bei jedem Meisterschaftsspiel kontrolliert. Sofern nicht alle Maßnahmen erfüllt sind, behält sich der Vorstand vor, einzelne Teilnehmende vom Training und vom Meisterschaftsspiel auszuschließen.
Die Hygieneausrüstung (gemeint sind Desinfektionsmittel (Fläche und Hand), Flüssigseife, Papiertücher und Einmalhandschuhe) ist vorhanden

Hygieneregeln Vfl Rheinhausen 2020-09-18
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